30.Mai 2023

EU-Notfallverordnung - neue Rahmenbedingungen für Windernergie und Co.

Die EU hat am 19.Dezember 2022 eine zunächst auf 18 Monate befristete "EU-Notfallverordnung" erlassen, die neue Rahmenbedingungen für die Zulassungsverfahren bestimmter EEG-Anlagen (u.a. Windenergieanlagen) schafft. Diese wurde am 03.März diesen Jahres durch den Deutschen Bundestag umgesetzt, indem Änderungen des EnWG, UVPG, WindBG und WindSeeG beschlossen wurden.

Um eine bessere Übersicht zu gewinnen, was diese Änderungen für unsere Projekte und die Abwicklung neuer Projekte bedeutet, haben wir an zwei online-Seminaren teilgenommen:

 "Windenergie an Land - Neuregelungen im Artenschutz" (Umweltinstitut Offenbach, März 2023) und "EU-Notfallverordnung. Klärungsbedarf und Lösungsansätze für die Umweltplanung" (bdla, Mai 2023).